Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Februar 2023 sowohl das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wie auch die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte weitgehend auslaufen lassen. Damit bleibt es der Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen überlassen, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen - gerade mit Blick auf Menschen mit Vorerkrankungen, Behinderungen oder hohem Alter.
Die nordrhein-westfälischen Generalvikare haben deshalb im Januar festgestellt, dass auch für den kirchlichen Raum, insbesondere für die Gottesdienste, kein Regelungsbedarf mehr besteht. Daher sind ab sofort alle bisherigen geltenden Empfehlungen, Vorschriften und Regelungen aufgehoben.
Unsere aktuellen Gottesdienste:
Hier finden sie eine Liste aller Gottesdienste, die aktuell in den Kirchen und Kapellen unserer Pfarrei gefeiert werden.
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